Öffentliches und privates Recht | Baurecht und Architektenrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Jürgen Feick
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Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) ist der wohl wichtigste Grundsatz des öffentlichen und privaten Vertragsrechts. Man kann sich in der Regel nicht einfach von einem Vertrag lösen. Verletzt man eine Pflicht aus dem Vertrag, kann der Vertragspartner unter Umständen Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verlangen.
Vertrag kommt von vertragen. Aber nicht immer vertragen sich die Vertragspartner. Das kann vielfältige Gründe haben. Verträge werden nicht oder schlecht erfüllt. Mitwirkungspflichten, Aufklärungspflichten und andere Nebenpflichten werden verletzt. Man wird übervorteilt oder soll übervorteilt werden.
Es kann auch so sein, dass es bei dem Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien nicht zu einer für den Vertragsschluss erforderlichen Einigung hinsichtlich aller wesentlichen Vertragsbestandteile gekommen ist. Dann wurde kein wirksamer Vertrag geschlossen und es bestehen keine vertraglichen Ansprüche.
Ihre Unterschrift unter einen Vertrag kann Sie reich machen oder arm. Sie entscheiden selbst darüber. Lassen Sie sich bei dieser Entscheidung im Zweifel von mir anwaltlich beraten.
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
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