Öffentliches und privates Recht | Baurecht und Architektenrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Jürgen Feick
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Coaching ist die professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Personen mit Führungs-/Steuerungsfunktionen und von Experten in Unternehmen/Organisationen. Zielsetzung von Coaching ist die Weiterentwicklung von individuellen oder kollektiven Lern- und Leistungsprozessen bzgl. primär beruflicher Anliegen (DBVC Deutscher Bundesverband Coaching e.V.).
Rechtliche Zusammenhänge zu verstehen, ohne Volljurist zu sein, rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren, um Streitigkeiten und Prozesse zu vermeiden, rechtliche Möglichkeiten zu suchen, um Leistungen und wirtschaftliche Erfolge zu steigern, kann durchaus auch Gegenstand eines anwaltlichen Coachings sein.
Eine über 25-jährige Berufserfahrung als selbständiger Rechtsanwalt sollte hinreichende Qualifikation für ein Coaching in diesem Sinne sein. Eine anwaltliche Beratung soll ein solches Coaching aber nicht ersetzen.
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
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