Die Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung der Kanzlei erfolgt auf der Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Vergütung bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bedarf es einer schriftlichen Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Bei der Einholung der Deckungszusage sind wir gerne behilflich.
Rechtsuchende, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Die näheren Voraussetzungen sind im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.
Wer die Kosten eines Verfahrens oder eines Prozesses nicht aufbringen kann, kann einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe stellen.