Öffentliches und privates Recht | Baurecht und Architektenrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Jürgen Feick
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Der Begriff Compliance umfasst heute die Einführung und Überwachung eines internen Kontrollsystems, die Beratung der Geschäftsführung, eine Frühwarnung zur Bewertung drohender Risiken sowie Aspekte des Risikomanagements.
Es geht dabei auch um die Einhaltung von Recht und Gesetz. Schon Geschenke von Geschäftspartnern können Schwierigkeiten machen. Es drohen Gesetzesverstöße. Die fehlende Struktur zur Verhinderung solcher Verstöße kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Auch auf der kommunalen Ebene spielt das Risikomanagement eine immer größer werdende Rolle. Ich darf mich gerne und insbesondere auch für die öffentliche Verwaltung mit meiner Beratung positionieren.
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
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